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Partizipationsgesetz: Dringend verbessern!

Der Entwurf zum Partizipationsgesetz sieht nur wenig Partizipation der Bevölkerung vor und wenn, dann sehrunverbindlich! Diesen Schluss zieht der Verein Zukunft.Klybeck aus dem Entwurf des Regierungsrates für ein Partizipationsgesetz.

Mit dem Gesetzesentwurf verpasst es die Regierung, eine Neuerung als Antwort auf die bisherige Unzufriedenheit mit der Mitwirkung in Basel einzuleiten. Wichtige, in einem aufwändigen Verfahren (Mitwirkung weiterdenken) erarbeitete Verbesserungsvorschläge aus der Bevölkerung werden nicht aufgenommen. Die Verwaltung soll einseitig darüber entscheiden, ob eine Partizipation oder nur eine ‹Anhörung› durchgeführt wird. Der Umgang mit Ergebnissen bleibt willkürlich. Massnahmen zur Verbesserung der Mitwirkungskultur sind nicht vorgesehen. Das ist ernüchternd.

Tunnelblick der Verwaltung

Gemäss dem Entwurf ist die Partizipation oder die Anhörung ein Instrument von mit Planungsaufgaben betrauten Behörden. Es diene dazu, dass sich die Bevölkerung in geeigneter Weise einbringen könne. Die staatliche Meinungs- und Willensbildung und die Identifikation mit dem Lebensraum solle gefördert werden. Das ist zu wenig. Der Hauptzweck von Partizipationsverfahren besteht doch wohl darin, dass die Qualität von politischen Prozessen und Ergebnissen verbessert wird, sowohl im Sinn der Bevölkerung als auch der Ergebnisse an sich. Darüber hinaus: Partizipation sollte nicht nur bei einzelnen baulichen Planungsvorhaben durchgeführt werden, sondern auch bei grundlegenden Fragen der Stadtentwicklung und der Politik (z. B. Strategien, Leitbilder, Klima, Mobilität, Migration – Integration, Sicherheit etc.).

Anhörung ist keine Partizipation

Die Regierung sieht zwei Formen der Partizipation: erstens die Anhörung und zweitrangig die «weiterführende Partizipation». Worin sich diese von einer Anhörung unterscheidet, bleibt im Entwurf unklar. Jedenfalls handelt es sich nicht um eine Mitwirkung gemäss der Definition Fachkommission ZORA des Schweiz. Städteverbandes (die der Regierungsrat im Ratschlag zitiert).

Zukunft.Klybeck schlägt vor, dass die Partizipation entsprechend dem Vorschlag von ZORA definiert wird, und ohne wenn und aber als Normalfall gilt. Die Anhörung soll der Ausnahmefall einer «eingeschränkten Partizipation» sein und zweitrangig.

Verwaltungsunabhängige Aufsicht nötig

Die Verwaltung entscheidet gemäss Entwurf einseitig darüber, ob in einem Planungsvorhaben überhaupt Partizipation durchgeführt wird, und ob es eine Anhörung oder eine weiterführende Partizipation ist, und wie mit den Ergebnissen umgegangen wird. Diese Allmacht der Behörden ist stossend und zementiert den unbefriedigenden Status quo. Insbesondere bleibt offen: An wen kann sich die Bevölkerung wenden, wenn sie mit einem Entscheid nicht einverstanden ist?

Ebenso verpasst der Entwurf, die Förderung, Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung der Partizipation zu regeln, ein wichtige Forderung der Veranstaltung ‹Mitwirkung weiterdenken›. Gemäss Ratschlag soll die Fachstelle Stadtentwicklung im Präsidialdepartement gestärkt werden. Das ist zu wenig verbindlich.

Zukunft.Klybeck beantragt darum die Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Mitwirkungskommission und deren Unterstellung unter den Grossen Rat. Die Mitwirkungskommission hätte folgende drei Kernaufgaben:

  • Rekursinstanz für die Bevölkerung

  • Sicherstellung der Qualität der Verfahren und des Umgangs mit den Ergebnissen

  • Massnahmen zur Förderung der Partizipation.

Stellungnahme des Vereins Zukunft.Klybeck


20210813 Vernehmlassung ZK
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Basel, 13. August 2021

Verein Zukunft.Klybeck



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